
AGB
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen.
Viktoria Riedle schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, für alle Rechtsbeziehungen zwischen Viktoria Riedle und dem Auftraggeber/Käufer und liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Viktoria Riedle und dem jeweiligen Auftraggeber/Käufer in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.1.1. Vertragssprache. Die Vertrags-,Bestell-
und Geschäftssprache ist Deutsch.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der
Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Viktoria Riedle werden dem
Auftraggeber/Käufer schriftlich bekanntgegeben und gelten als
vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht
binnen vier Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen
Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von
Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während
der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggeber/Käufers. Von Seiten des Auftraggeber/Käufers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, werden selbst bei Kenntnis von Viktoria Riedle nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Viktoria Riedle in das Angebot integriert oder von Viktoria Riedle zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben ansonsten ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggeber/Käufers kommende rechtsgestaltende
Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln,
werden selbst bei Kenntnis von Viktoria Riedle nur dann wirksam, wenn
diese von Viktoria Riedle mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich
umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen
werden. Ansonsten widerspricht Viktoria Riedle der Einbeziehung von
rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
oder Vertragsklauseln, des Auftraggeber/Käufers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des
Auftraggeber/Käufers durch Viktoria Riedle bewirkt daher keine Annahme
von Rechtstexten des Auftraggeber/Käufers, selbst wenn diese
Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten
unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall
von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von
Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen,
allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Viktoria Riedle gelten diese in der genannten
Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die
generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Viktoria Riedle und von Vertragselementen des Auftraggeber/Käufers gehen alle Vertragselemente von Viktoria Riedle vor, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorschreiben.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die der wirtschaftlichen Absicht, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt ausgewählt haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons ‘in den Warenkorb’ in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons ‘Zur Kasse’ bzw. ‘Warenkorb bearbeiten’ unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons ‘Löschen’ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button ‘Zur Kasse’. Bitte geben Sie dann Ihre persönlichen Daten ein. Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als ‘Neukunde’ erwünscht. Alternative ist eine Gastbestellung ohne Aufnahme in unserer Kundendantenbank im SInne einer einmaligen Bestellung möglich. Für registrierte Kunden genügt für eine weitere Bestellung die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und des Passwortes. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Art der Zahlung und Lieferung gelangen Sie über den Button ‘Bestellung bestätigen’ zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons ‘Zahlungspflichtig Bestellen’ schließen Sie den Bestellvorgang ab. Durch Betätigung des ‘Zurück-Pfeiles’ des Browsers können Sie die Eingaben korrigieren. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browsers abbrechen.
Unmittelbar nach Ihrer Registrierung bekommen Sie Ihre
Zugangsdaten als E-Mail zugesendet.
Die Vertragsdaten werden zur
Fakturierung gespeichert und sind jederzeit für den Kunden per Login
einsehbar.
3. Vertragsabschluss und -laufzeit
3.1. Angebot durch Viktoria Riedle. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Viktoria Riedle an den Auftraggeber/Käufer über verschiedene Vetriebskanäle. Die Angebote von Viktoria Riedle sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber/Käufer einen Auftrag, so ist der Auftraggeber/Käufer an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Viktoria Riedle gebunden.
3.2. Angebot durch den Auftraggeber/Käufer. Erteilt der Auftraggeber/Käufer unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Viktoria Riedle, einen Auftrag an Viktoria Riedle, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei Viktoria Riedle gebunden.
3.3. Annahme durch Viktoria Riedle. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch Viktoria Riedle zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich aber auch in elektronischer Form erfolgen.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form
einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine
Auftragsannahme dar.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und
Mitwirkungspflichten des Auftraggeber/Käufers
4.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Firmen- und Geschäftssitz der Viktoria Riedle.
4.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Viktoria Riedle. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen – auch nicht von Viktoria Riedle authorisierte verlinkte Websites- sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber/Käufer ist verpflichtet, die Produktbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung und Annahme des Auftrags sind Änderungen der Produkt- oder Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
4.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Produkt- oder Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Viktoria Riedle eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Produkt- und Leistungsbeschreibung hat Viktoria Riedle bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
4.4. Fremdleistungen. Viktoria Riedle ist
berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der
Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen
(Fremdleistung).
4.5. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Viktoria Riedle berechtigt, ggf. unter Ankündigung der Vervollständigung des Auftrags entsprechend Teillieferungen vorzunehmen.
4.6. Verfall. Der Auftraggeber/Käufer hat alle bei Viktoria Riedle bestellten oder Viktoria Riedle zur Bearbeitung übergebenen Leistungen bei Anlieferungabzunehmen. Für den Fall, dass die Abnahme nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, ist Viktoria Riedle berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
4.7. Termine und Fristen. Von Viktoria Riedle
angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder
Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
4.8. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggeber/Käufers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Viktoria Riedle unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Viktoria Riedle oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Viktoria Riedle den Auftraggeber/Käufer innerhalb zumutbarer Fristen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies kann auch in elektronischer Form geschehen.
4.9. Schad- und Klagsloshaltung. Wird LOVINAS
GmbH von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom
Auftraggeber/Käufer beigestellten Informationen oder Leistungen in
Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber/Käufer Viktoria Riedle zudem
schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen
Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
4.10. Eingriffe des Auftraggeber/Käufers. Wenn der Auftraggeber/Käufer eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Viktoria Riedle eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Viktoria Riedle, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung. Dies gilt auch für unzustellbare, retournierte Waren.
4.11. Prüfpflichten von Viktoria Riedle. Viktoria Riedle haftet nur dafür, dass die von Viktoria Riedle erstellten Produkte und Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Viktoria Riedle hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen
Prüfung der durch Viktoria Riedle erstellten Leistungen auf eine
etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle
Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber/Käufer geplante
Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo)
entstehen. Der Auftraggeber/Käufer hat diese rechtlichen Prüfungen,
insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-,
kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und
datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen
entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit Viktoria Riedle auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen
rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte
oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des
Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die
Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich
anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall,
dass seitens Viktoria Riedle Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden
haben, auf den Auftraggeber/Käufer über. Die Leistung von LOVINAS
GmbH gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
5. Entgelt
5.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Viktoria Riedle bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Nach Wahl von Viktoria Riedle wird ein eventuelles Transportentgelt von Viktoria Riedle entrichtet und stellt einen Teil des Gesamtpreises oder des Honorars dar. Dies gilt nur für den Fall, dass auf dies bei der Angebotsabgabe gesondert hingewiesen wurde.
5.2. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Viktoria Riedle, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar bzw. den vereinbarten Kaufpreis abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
5.3. Teilleistungen. Viktoria Riedle ist berechtigt,
Teilleistungen zu verrechnen.
5.4. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber – Käufer – Unternehmer von seinem Auftrag ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Viktoria Riedle ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Viktoria Riedle dennoch das vereinbarte Honorar bzw. vereinbarte Kaufpreis. Viktoria Riedle muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Viktoria Riedle aus einem in der Sphäre des Auftraggeber/Käufers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
5.5. Preisanpassung. Ausschließlich bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Viktoria Riedle berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von Viktoria Riedle nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
6. Zahlung
6.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen
von Viktoria Riedle sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum
fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei
Online-Geschäften mit der Bestellung auf Vorkasse und bei Lieferung
auf Rechnung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die
Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger
Leistungen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
6.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber/Käufer gilt ein Eigentumsvorbehalt
zugunsten von Viktoria Riedle an den von ihr gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen
Zinsen und Kosten als vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist Viktoria Riedle berechtigt, ihre Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber/Käufer
stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Viktoria Riedle zu.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Viktoria Riedle bewirkt
keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Viktoria Riedle erklärt den
Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den
Auftraggeber/Käufer tritt der Auftraggeber/Käufer seine Forderung
gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Viktoria Riedle ab.
Viktoria Riedle ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu
verständigen.
6.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.
Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt,
die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Viktoria Riedle
aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggeber/Käufers wurde
von Viktoria Riedle schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist
ausgeschlossen.
6.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter
Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen
Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per
anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per
anno zu bezahlen. Der Auftraggeber/Käufer hat alle mit der
Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie
insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
6.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggeber/Käufers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Viktoria Riedle sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber/Käufer abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen ist Viktoria Riedle berechtigt, diese nach eigener Wahl sofort und fristlos zu kündigen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist LOVINAS
GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich
zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des
entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Viktoria Riedle auch
berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus
der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist
Viktoria Riedle berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen
gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Viktoria Riedle selbst auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen bzw. ein vorgerichtliches Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten
6.6. Ratenzahlung. Soweit Viktoria Riedle und der
Auftraggeber/Käufer eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen,
gilt im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate
als vereinbart, dass der Vertrag damit hinfällig ist und bereits
gewährte Leistungen, unter Einbehalt eines etwaigen Schadensersatzes
Zug-um Zug zurück zu gewähren sind.
7. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot
7.1. Datenschutz durch Viktoria Riedle. Es gilt die
gesondere Datenschutzerklärung von Viktoria Riedle.
7.3. Geheimhaltung. Der Auftraggeber/Käufer hat
alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über
Viktoria Riedle, deren Projekte und deren andere Auftraggeber/Käufer
geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst
verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges
Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese
Verpflichtung ist auch ohne Nachweis eines dezidierten Schadens, eine
Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu
bezahlen.
7.4. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber/Käufer darf
keine Lieferanten und/oder sonstige Auftraggeber/Käufer oder
Mitarbeiter von Viktoria Riedle abwerben. Diese Vereinbarung hat drei
Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem
Verstoß gegen diese Verpflichtung ist auch ohne Nachweis eines
dezidierten Schadens eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR
50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
8. Haftung
8.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an
Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber/Käufer über,
sobald Viktoria Riedle die Waren an das Beförderungsunternehmen
übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht
versichert, sofern der Auftraggeber/Käufer nicht auf seine Kosten
Viktoria Riedle mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
8.2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der
Auftraggeber/Käufer Unternehmer, hat dieser nach Anforderung einer
Zwischenabnahme durch Viktoria Riedle, nach Übergabe und nach Aufnahme
des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen
spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen
(„freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden
schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch LOVINAS
GmbH erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen.
Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen
automatisch als vom Auftraggeber/Käufer abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb gestzlicher Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden,
welche der Auftraggeber/Käufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen
Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche
sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer
finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu
entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber
dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des
Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der
Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des
Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders
sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggeber/Käufers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar ggf. photographisch zu beschreiben. Der Auftraggeber/Käufer hat Viktoria Riedle alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den
Auftraggeber/Käufer ist die Geltendmachung von Garantie-,
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen
aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von
Regressansprüchen, des Auftraggeber/Käufers ausgeschlossen.
8.3. Gewährleistung. Die Gewährleistung
erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber
Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das
Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe
beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw.
bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei
wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Viktoria Riedle
zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei
Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der
Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
8.4. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte.
Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums
und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
8.5. Schadenersatz und sonstige Ansprüche.
Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer
Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des
Auftraggeber/Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen
mit Unternehmern nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw.
bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Viktoria Riedle beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten
ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach
drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von
Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven
Haftungsvorschriften ausgenommen.
8.6. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten
von Viktoria Riedle ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.
Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind
vom Auftraggeber/Käufer zu beweisen.
8.7. Nachfrist. Im Fall der nicht
vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann
zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese LOVINAS
GmbH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige
Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des
Vertrages aus wichtigem Grund.
8.8. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt
durch den Auftraggeber/Käufer ist schriftlich, sofern der
Auftraggeber/Käufer Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen
Briefs, zu erklären.
9. Widerrufsrecht von Konsumenten & Online
Streitbeilegung
9.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
9.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage
- im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
- bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
- Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)
- Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn Viktoria Riedle seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
- Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Viktoria Riedle und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Feldkirchen in Kärnten vereinbart. Viktoria Riedle ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Viktoria Riedle und des Unternehmers berechtigt.
- Schlichtungsstelle.Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: www.ombudsmann.at Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse: office@lovinas.at